DatenschutzInstitut für
datenschutz, arbeitsrecht & compliance

Seit gut 20 Jahren beraten wir Unternehmen im Bereich IT, Datenschutz und Datensicherheit.

Am 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) als neues und gegenüber dem nationalen Recht vorrangiges Datenschutzrecht unmittelbar anzuwenden.

Diese Verordnung ist ein Meilenstein für Konzerne, Unternehmen sowie Freiberufler und Vereine und zwingt diese, ihren Umgang mit Kundendaten bzw. personenbezogenen Daten grundlegend zu überdenken.

Die neuen Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erfordern ein Überdenken und Anpassen der bestehenden Prozesse der Datenverarbeitung.

Erfüllen Sie Ihre gesetzliche Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten mit uns zum 25.05.2018.

Wir bieten Datenschutz- und Complianceberatung für KMU und globale Konzerne an.

- Datenschutzberatung (DSGVO und BDSG-neu)
- EU Datenschutzgrundverordnung (25. Mai 2018)
- Beschäftigtendatenschutz
- Betriebsvereinbarungen
- Datensicherheitsberatung
- Complianceberatung
- Externer Datenschutzbeauftragter (eDSB)
- Datenschutzgutachten
- Datenschutzaudit
- Datenschutz-Zertifizierung